Jugend & Studentenversicherungen |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung |
Wenn du aus einem versicherten Grund von einer Reisebuchung zurücktrittst oder eine Reise verspätet antrittst, ersetzen wir dir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten.
Versicherte Gründe:
• Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen der versicherten Person oder einer Risikoperson (Mitreisende und Angehörige)
• Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
• der Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit der versicherten Person auf Grund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
• Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
• Arbeitsplatzwechsel
• Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen einer versicherten Person in der versicherten Reisezeit
• Nichtversetzung eines Schülers
• Plötzlich eintretende schwere Erkrankung. Die Erkrankung gilt als schwer, wenn sich für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt
• Unerwartete Absage eines am Bestimmungsort geplanten Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes
• Aufnahme einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Studiums oder einer Schulausbildung
• Kein Selbstbehalt!
für Reisen bis max. 1 Jahr
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Leistungsbeschreibung siehe oben
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
In der Urlaubsgarantie erstatten wir die zusätzlichen Rückreise-Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise. Außerdem werden die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen anteilig erstattet.
Versicherte Gründe:
• Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft
• Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
• Bruch von Prothesen
• Kein Selbstbehalt!
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• Fällt für die Stornierung deines Flugtickets eine Stornogebühr an, wird diese übernommen. Die Prämie orientiert sich an den Stornokosten des Flugtickets
• Leistungsumfang und versicherte Gründe entsprechen exakt der RRV
• Kein Selbstbehalt!
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Versicherte Gründe:
• Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen der versicherten Person oder einer Risikoperson (Mitreisende und Angehörige)
• Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbarer Handlung Dritter
• der Verlust des Arbeitsplatzes und Arbeitslosigkeit der versicherten Person auf Grund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
• Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
• Arbeitsplatzwechsel
• Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen einer versicherten Person in der versicherten Reisezeit
• Nichtversetzung eines Schülers
• Plötzlich eintretende schwere Erkrankung. Die Erkrankung gilt als schwer, wenn sich für die gebuchte Reise zwingend die Reiseunfähigkeit ergibt
• Unerwartete Absage eines am Bestimmungsort geplanten Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes
• Aufnahme einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung auf Grundlage eines Arbeitsvertrages innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Studiums oder einer Schulausbildung
• Kein Selbstbehalt!
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Leistungsbeschreibung siehe oben
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
In der Urlaubsgarantie erstatten wir die zusätzlichen Rückreise-Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise. Außerdem werden die durch den Abbruch nicht in Anspruch genommenen (versicherten) Reiseleistungen anteilig erstattet.
Versicherte Gründe:
• Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Tod, Impfunverträglichkeit
• Schwangerschaft
• Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
• Bruch von Prothesen
• Kein Selbstbehalt!
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Stornokosten-Versicherung für Flugtickets |
• Leistungsumfang und versicherte Gründe entsprechen exakt der RRV
• Kein Selbstbehalt!
Reise-Kranken-Versicherung |
Erstattung der Kosten für:
• medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland einschließlich ärztlich verordneter Medikamente
• Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
• medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland
• erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Erstattung zusätzlich entstehender Rückreise-Mehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung (nur in der Prämienvariante „mit USA/Canada“
enthalten)
• Kein Selbstbehalt
• Alle Sportarten sind mitversichert (Ausnahme: Profisport).
• Gelegentliches Arbeiten, Work & Travel, Auslandspraktikum oder –studium sowie Sprachaufenthalte sind eingeschlossen.
• Eingeschlossen sind 3 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland pro 6 Monate versicherter Zeit, wenn die Reise unterbrochen wird und sofern die versicherte Zeit länger als 6 Monate ist.
• Du kannst die Arztkosten vor Ort nicht vorstrecken?
Dann wende dich einfach an den Notruf-Service, um eine direkte Abrechnung mit der HanseMerkur zu besprechen.
• Die Krankenversicherung kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden.
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Notfall Versicherung
Bei Krankheit/Unfall
• Übernahme der Kosten für die Organisation eines medizinisch sinnvollen
und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland
• Bei Unfall: Such-, Rettungs-, Bergungskosten bis € 5.000,–
• Bei Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage: Organisation und Kostenübernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person zum Krankenhaus
Bei Problemen vor Ort
• Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten (auch Reisedokumenten)
• Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten oder EC-Karten
• Hilfe (auch Darlehen) bei anfallenden Anwalts- oder Gerichtskosten
Bei Tod
• Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
Soforthilfe rund um die Uhr
weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 2 pro Minute)
aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
Reise-Haftpflichtversicherung
• Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen-/Sachschäden
• Versicherungssumme: € 1.500.000,–
Reise-Unfallversicherung
• Versicherungssumme:
im Todesfall € 10.000,–
im Invaliditätsfall bis zu € 125.000,–
• Der Basisschutz kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden
• Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz.
Notfall Versicherung
Reise-Haftpflichtversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reisegepäckversicherung
• Versicherungssumme € 2.000,–
• kein Selbstbehalt
• Der Komfortschutz kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden.
• Dein Gepäck ist vom Verlassen deines ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin versichert!
• medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland einschließlich ärztlich verordneter Medikamente
• Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
• medizinisch sinnvollen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland
• erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Erstattung zusätzlich entstehender Rückreise-Mehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung (nur in der Prämienvariante „mit USA/Canada“
enthalten)
• Kein Selbstbehalt
• Alle Sportarten sind mitversichert (Ausnahme: Profisport).
• Gelegentliches Arbeiten, Work & Travel, Auslandspraktikum oder –studium sowie Sprachaufenthalte sind eingeschlossen.
• Eingeschlossen sind 3 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland pro 6 Monate versicherter Zeit, wenn die Reise unterbrochen wird und sofern die versicherte Zeit länger als 6 Monate ist.
• Du kannst die Arztkosten vor Ort nicht vorstrecken?
Dann wende dich einfach an den Notruf-Service, um eine direkte Abrechnung mit der HanseMerkur zu besprechen.
• Die Krankenversicherung kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden.
Basis-Schutz |
Bei Krankheit/Unfall
• Übernahme der Kosten für die Organisation eines medizinisch sinnvollen
und ärztlich angeordneten Rücktransports ins Heimatland
• Bei Unfall: Such-, Rettungs-, Bergungskosten bis € 5.000,–
• Bei Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage: Organisation und Kostenübernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person zum Krankenhaus
Bei Problemen vor Ort
• Hilfe bei Verlust von Zahlungsmitteln oder Dokumenten (auch Reisedokumenten)
• Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten oder EC-Karten
• Hilfe (auch Darlehen) bei anfallenden Anwalts- oder Gerichtskosten
Bei Tod
• Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland
Soforthilfe rund um die Uhr
weltweiter Notruf-Service auf Reisen
Tel. (0180) 5 256 256 (0,14 2 pro Minute)
aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256
Reise-Haftpflichtversicherung
• Versicherungsschutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei Personen-/Sachschäden
• Versicherungssumme: € 1.500.000,–
Reise-Unfallversicherung
• Versicherungssumme:
im Todesfall € 10.000,–
im Invaliditätsfall bis zu € 125.000,–
• Der Basisschutz kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden
• Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz.
Komfort-Schutz |
Reise-Haftpflichtversicherung
Reise-Unfallversicherung
Reisegepäckversicherung
• Versicherungssumme € 2.000,–
• kein Selbstbehalt
• Der Komfortschutz kann jederzeit bis zur Abreise gebucht werden.
• Dein Gepäck ist vom Verlassen deines ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin versichert!
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• Bilder: Fotolia • Texte: STA • Es gelten die Reisebedingungen der BAL-Tours GmbH • Irrtum, Änderungen und Verfügbarkeit vorbehalten |