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In Ergänzung der §§651 a ff. BGB der allgemeinen Bedingungen
des Reisevertragsgesetzes, werden die nachfolgenden Bedingungen
vereinbart.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung -bestätigung
haben Vorrang.
BAL-Tours GmbH, wird im folgenden BAL genannt.
1. GELTUNGSBEREICH BZW. ABGRENZUNG ZWISCHEN REISEVERMITTLUNG
UND REISE-VERANSTALTUNG
1.1 BAL wird sowohl als Vermittler von Flugleistungen,
Pauschal- und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung
nach § 675 BGB, sowie als Veranstalter von Pauschalreisen tätig.
1.2 BAL ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne §
651 a Abs. 1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus
mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und
zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird.
1.3 Für alle anderen Fälle ist BAL im Rahmen einer Geschäftsbesorgung
nach § 675 BGB Vermittler. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand
der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag ist. Eine Vermittlung
erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des in der Reiseausschreibung
-bestätigung genannten Leistungsträgers (Veranstalters), unter
Zugrundelegung seiner Geschäftsbedingungen, auf die hiermit ausdrücklich
verwiesen wird. Insbesondere verweisen wir auf die aus diesen
Geschäftsbedingungen resultierenden, abweichenden Umbuchungs-
und Stornierungsbedingungen. Beachten Sie hierzu auch Abs. 13.3.
2. PREISE
BAL erhebt für seine Leistungen ein entsprechendes Vermittlungs-
Serviceentgelt. Die Höhe und die hiervon betroffenen Leistungen
entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste, auf die hier
insoweit ausdrücklich verwiesen wird.
3. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fern-mündlich vorgenommen
werden. Mit der Anmeldung oder dem Absenden eines elektronischen
Buchungsformulars bietet der Kunde BAL den Abschluss eines Reisevertrages
nach Maßgabe dieser Bedingungen verbindlich an. Der Kunde ist
für die Dauer von bis zu 6 Tagen an seine Buchungsanfrage gebunden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BAL zustande. Der Kunde
erhält von BAL eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von BAL vor, an das BAL für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser 10 Tage die
Annahme erklärt. Die Annahme kann auch durch Zahlung oder Reiseantritt
erfolgen.
3.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle
in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
er persönlich einsteht, sofern er sich hierzu durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung verpflichtet.
4. BEZAHLUNG UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEDOKUMENTE
Nach Vertragsabschluß leistet der Kunde eine Anzahlung von 15%
des Reisepreises, max. jedoch 250 €. Bei Flugtarifen mit kurzfristigem
Ausstellungstermin gelten gesonderte Regelungen. Die Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Gemäß § 651k Abs.3 BGB ist
der Kunde bei Pauschalreisen zu Zahlungen auf den Reisepreis nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verpflichtet. Der Restbetrag
wird 30 Tage vor Abreise fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren
sowie Versicherungsleistungen sind sofort fällig. Bei kurzfristigen
Buchungen innerhalb drei Wochen vor Reiseantritt, ist der volle
Reisepreis bereits bei der Anmeldung zu entrichten. Erklärt BAL,
dass die Reiseanmeldung nicht angenommen werden kann, so wird
ein bei der Anmeldung geleisteter Anzahlungsbetrag unverzüglich
zurückerstattet. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch
auf Hinterlegung oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
5. LEISTUNGEN UND NEBENABREDEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung,
sowie aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Für Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen
verändern, empfehlen wir in eigenem Interesse die Schriftform.
6. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluß
notwendig werden und die von BAL nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind. BAL verpflichtet sich, den Kunden über Leistungs- Änderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
wird BAL dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
6.1 BAL ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen
nachträglich eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, sofern
zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt
der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat BAL den Kunden bis spätestens drei
Wochen vor Reiseantritt darüber zu informieren. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhung über
5% des Reisepreises steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich
frei. Alle geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit
im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, BAL
nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden eigenverantwortlich
von der jeweiligen Fluggesellschaft organisiert und veranstaltet
und von BAL lediglich vermittelt. Dies ändert jedoch nichts daran,
dass BAL bzgl. der Gesamtreise mit Flug, reisevertragsrechtlich
als Veranstalter haftet.
7. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG BZW. ERSATZPERSONEN
Bitte beachten Sie zusätzlich Abs. 1.3 bei vermittelten Leistungen,
sowie etwaige abweichende Angaben in der Reiseausschreibung.
Bitte beachten Sie außerdem: Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren
dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei BAL. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in eigenem Interesse
schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann BAL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für Ihre Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes
sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige
Aufwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. BAL kann diesen
Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung
nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.
Die pauschalierten Rücktrittskosten für Pauschalreisen und sonstigen
Zielgebietsleistungen betragen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14.-08. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab dem Tag des vereinbarten Reiseantritts oder bei Nichtantritt
der Reise 90%
7.1.1 Nur- Flug: Zuzüglich der von der Fluggesellschaft
festgesetzten Gebühr berechnet BAL: Nach Erhalt der Reisebestätigung
/ Rechnung pro Person: 40 €. Nach Ticketausstellung pro Person
80 €.
7.1.2 Mietwagen: Bei Rücktritt und Umbuchung bis 7 Tage
vor Annahme des Wagens oder bei Erstattung nicht voll ausgenutzter
Gutscheine erhebt BAL auf jeden Fall ein Serviceentgelt in Höhe
von 40 €. Danach erhöht sich der Betrag auf 80 € für Rücktritt
und Umbuchung.
7.1.3 Unterkünfte: Bei Rücktritt oder Umbuchung bis 21
Tage vor Reiseantritt erhebt BAL 80 € pro Zimmer/Apartment/Haus
und Termin. Ab 21 Tage fallen 50% und bei Nichtantritt der Reise
90% des Reisepreises an.
7.2 Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung
überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu
Bedingungen gemäß Ziffer 7.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden.
7.3 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. BAL oder der Reiseveranstalter
können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen,
wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung
berechnet BAL, zuzüglich einer eventuellen, durch den Leistungsträger
festgesetzten Gebühr, ein Serviceentgelt von 40 € pro Person.
7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Einzelfall, in welchem
BAL pauschalierten Schadenersatz geltend macht, unbenommen, den
Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe
der vereinbarten Entschädigung entstanden ist.
7.5 Im Falle einer Umbuchung oder Rücktritt durch den
Kunden, kann BAL vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten
verlangen. Für die Umbuchung oder Stornierung berechnet BAL, zuzüglich
der durch den Leistungsträger (Veranstalter) erhobenen Gebühr,
ein Serviceentgelt von 40 € pro Vorgang.
8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger
Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich BAL bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
9. RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG DURCH BAL
BAL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet der Abmahnung von BAL nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt
BAL, so behält BAL den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die BAL aus den nicht in Anspruch genommenen
Leistungen, einschließlich der von den Leistungsträgern Gutgebrachten
Beträge, erlangt.
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist
BAL verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung
für die Nichtdurchführung der Reise den Kunden hiervon in Kenntnis
zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat BAL
den Kunden davon zu unterrichten.
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der
Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BAL deshalb nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering
ist, dass die für BAL im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von BAL besteht
jedoch nur, wenn BAL die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten
hat und die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist. Wird die
Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er nicht von einem Ersatzangebot
Gebrauch macht und insoweit verrechnet werden kann.
10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer,
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl BAL als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann BAL für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen
eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BAL verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der
Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern.
Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je
zur Hälfte zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden
zur Last.
11. HAFTUNG VON BAL
BAL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen
11.1 Wird im Rahmen einer Leistung oder zusätzlich zu
dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden
hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so
vermittelt BAL insoweit lediglich eine Fremdleistung. BAL haftet
nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine
etwaige Haftung regelt sich in einem solchen Fall nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen
ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Insbesondere
ist BAL nicht für Verspätungen im Linienverkehr und dadurch etwa
verpasste Anschlussbeförderungen verantwortlich, es sei denn,
es liegt ein Planungsfehler seitens BAL vor.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur Vermittlung
von Linienflügen.
12. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. BAL kann die Abhilfe verweigern wenn dies einen
unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. BAL kann auch in der
Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich bleibende Ersatzleistung
erbracht wird.
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise
kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
Verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen,
in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung
tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen. (siehe Punkt 16).
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leistet BAL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe
bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
BAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages
durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet BAL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für
ihn von Interesse waren.
d) Schadensersatz
Sofern BAL einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel
der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz von BAL verlangen.
13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von BAL für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit BAL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
13.1 Das Postversandrisiko erfolgt zu Lasten des Kunden.
S. Abs. 18. Versand der Reiseunterlagen.
13.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen BAL ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden
sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist.
13.3 Soweit BAL nicht als Reiseveranstalter im Sinne von
§ 651 a Abs. 1 BGB tätig wird, sondern lediglich Leistungen eines
anderes Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vermittelt, haftet
ausschließlich dieser für etwaige Mängel der vermittelten Leistung.
BAL selbst kann in einem solchen Fall nur für eine fehlerhafte
Beratung oder für fehlerhafte Information in Anspruch genommen
werden.
14. PASS, VISA, GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Sofern es BAL möglich ist, wird der Kunde über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informiert. BAL haftet auch nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende BAL
mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BAL die Verzögerung
zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch
eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BAL bedingt
sind. BAL steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von
Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, die BAL bekannt sind
oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt
sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige
gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften
einzelner Länder von dem Reisenden nicht eingehalten werden, oder
sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig
erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert
ist, kann BAL den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren
belasten.
15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat
der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber BAL geltend zu machen. Dies sollte
aus Beweisgründen und in eigenem Interesse schriftlich erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren
entgegen der gesetzlichen Regelung des §651 g Abs.2 BGB in einem
Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend
gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
BAL die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus Schadensersatz
wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre
noch Beendigung der Reise.
16. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BAL oder der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. BAL oder die örtliche Reiseleitung
werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt
ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
17. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
BAL empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-rücktrittskosten-
sowie einer Rücktransportkosten- Versicherung. Diese müssen spätestens
zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden.
Bei kurzfristigen Reisen muss der Abschluss am Tag der Buchung
erfolgen.
18. VERSAND DER REISEUNTERLAGEN
Der Versand der Reisedokumente erfolgt per Postbrief. Reisepässe
werden per Einschreiben versendet. Auf Wunsch und gegen Berechnung
werden die Reisedokumente per Kurierdienst oder mit entsprechender
Versicherung verschickt. Auf dem Postweg verlorene, nicht kostenlos
widerbeschaffbare Dokumente, (z.B. Flugtickets) können nur gegen
erneute Berechnung wiederholt ausgestellt werden. Es wird empfohlen,
sofern möglich, die Reiseunterlagen persönlich abzuholen. Bitte
beachten Sie hierzu auch Abs. 13.1
19. GERICHTSSTAND
Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch
zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der für die Bundesrepublik
Deutschland geltenden Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, so wie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner
von BAL um einen Vollkaufmann handelt, wird als Gerichtsstand
Karlsruhe vereinbart.
20. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Abwicklung
seiner Reise BAL zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
21. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig
sein, so hat dies keine Auswirkung auf den rechtlichen Bestand
der übrigen Geschäftsbedingungen und des Reisevertrages selbst.
VERANSTALTER / REISEVERMITTLER:
BAL-Tours GmbH
Im Gewerbegebiet 20
D-76359 Marxzell
Internet: www.bal-tours.de
E-Mail: info@bal-tours.de
Tel.: 07248 / 93 20 94
Fax: 07248 / 93 20 95
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