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BAL-Tours GmbH
 
BAL-Tours GmbH
Im Gewerbegebiet 20
76359 Marxzell
Germany
Tel. 07248 / 93 20 94
Fax 07248 / 93 20 95

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AGB's
pfeilallgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der BAL-Tours GmbH


In Ergänzung der §§651 a ff. BGB der allgemeinen Bedingungen des Reisevertragsgesetzes, werden die nachfolgenden Bedingungen vereinbart.

Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung -bestätigung haben Vorrang.

BAL-Tours GmbH, wird im folgenden BAL genannt.

1. GELTUNGSBEREICH BZW. ABGRENZUNG ZWISCHEN REISEVERMITTLUNG UND REISE-VERANSTALTUNG

1.1 BAL wird sowohl als Vermittler von Flugleistungen, Pauschal- und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, sowie als Veranstalter von Pauschalreisen tätig.

1.2 BAL ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne § 651 a Abs. 1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird.

1.3 Für alle anderen Fälle ist BAL im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB Vermittler. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag ist. Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des in der Reiseausschreibung -bestätigung genannten Leistungsträgers (Veranstalters), unter Zugrundelegung seiner Geschäftsbedingungen, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird. Insbesondere verweisen wir auf die aus diesen Geschäftsbedingungen resultierenden, abweichenden Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. Beachten Sie hierzu auch Abs. 13.3.

2. PREISE
BAL erhebt für seine Leistungen ein entsprechendes Vermittlungs- Serviceentgelt. Die Höhe und die hiervon betroffenen Leistungen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste, auf die hier insoweit ausdrücklich verwiesen wird.

3. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Eine Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fern-mündlich vorgenommen werden. Mit der Anmeldung oder dem Absenden eines elektronischen Buchungsformulars bietet der Kunde BAL den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe dieser Bedingungen verbindlich an. Der Kunde ist für die Dauer von bis zu 6 Tagen an seine Buchungsanfrage gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch BAL zustande. Der Kunde erhält von BAL eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von BAL vor, an das BAL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklärt. Die Annahme kann auch durch Zahlung oder Reiseantritt erfolgen.

3.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er persönlich einsteht, sofern er sich hierzu durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung verpflichtet.

4. BEZAHLUNG UND AUSHÄNDIGUNG DER REISEDOKUMENTE
Nach Vertragsabschluß leistet der Kunde eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, max. jedoch 250 €. Bei Flugtarifen mit kurzfristigem Ausstellungstermin gelten gesonderte Regelungen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Gemäß § 651k Abs.3 BGB ist der Kunde bei Pauschalreisen zu Zahlungen auf den Reisepreis nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines verpflichtet. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Abreise fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsleistungen sind sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb drei Wochen vor Reiseantritt, ist der volle Reisepreis bereits bei der Anmeldung zu entrichten. Erklärt BAL, dass die Reiseanmeldung nicht angenommen werden kann, so wird ein bei der Anmeldung geleisteter Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstattet. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Hinterlegung oder Aushändigung der Reiseunterlagen.

5. LEISTUNGEN UND NEBENABREDEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Für Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, empfehlen wir in eigenem Interesse die Schriftform.

6. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsabschluß notwendig werden und die von BAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. BAL verpflichtet sich, den Kunden über Leistungs- Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird BAL dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6.1 BAL ist berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BAL den Kunden bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt darüber zu informieren. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhung über 5% des Reisepreises steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich frei. Alle geleisteten Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen enthalten sind, BAL nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen werden eigenverantwortlich von der jeweiligen Fluggesellschaft organisiert und veranstaltet und von BAL lediglich vermittelt. Dies ändert jedoch nichts daran, dass BAL bzgl. der Gesamtreise mit Flug, reisevertragsrechtlich als Veranstalter haftet.

7. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG BZW. ERSATZPERSONEN
Bitte beachten Sie zusätzlich Abs. 1.3 bei vermittelten Leistungen, sowie etwaige abweichende Angaben in der Reiseausschreibung.
Bitte beachten Sie außerdem: Wurden mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.

7.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BAL. Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen in eigenem Interesse schriftlich erklärt werden.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann BAL Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Ihre Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Aufwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. BAL kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Die pauschalierten Rücktrittskosten für Pauschalreisen und sonstigen Zielgebietsleistungen betragen:
bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 29.-22. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
ab 21.-15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
ab 14.-08. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
ab 7. - 1. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab dem Tag des vereinbarten Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90%

7.1.1 Nur- Flug: Zuzüglich der von der Fluggesellschaft festgesetzten Gebühr berechnet BAL: Nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung pro Person: 40 €. Nach Ticketausstellung pro Person 80 €.

7.1.2 Mietwagen: Bei Rücktritt und Umbuchung bis 7 Tage vor Annahme des Wagens oder bei Erstattung nicht voll ausgenutzter Gutscheine erhebt BAL auf jeden Fall ein Serviceentgelt in Höhe von 40 €. Danach erhöht sich der Betrag auf 80 € für Rücktritt und Umbuchung.

7.1.3 Unterkünfte: Bei Rücktritt oder Umbuchung bis 21 Tage vor Reiseantritt erhebt BAL 80 € pro Zimmer/Apartment/Haus und Termin. Ab 21 Tage fallen 50% und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises an.

7.2 Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 7.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

7.3 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. BAL oder der Reiseveranstalter können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung berechnet BAL, zuzüglich einer eventuellen, durch den Leistungsträger festgesetzten Gebühr, ein Serviceentgelt von 40 € pro Person.

7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Einzelfall, in welchem BAL pauschalierten Schadenersatz geltend macht, unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe der vereinbarten Entschädigung entstanden ist.

7.5 Im Falle einer Umbuchung oder Rücktritt durch den Kunden, kann BAL vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Für die Umbuchung oder Stornierung berechnet BAL, zuzüglich der durch den Leistungsträger (Veranstalter) erhobenen Gebühr, ein Serviceentgelt von 40 € pro Vorgang.

8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich BAL bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG DURCH BAL
BAL kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhalten einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung von BAL nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt BAL, so behält BAL den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die BAL aus den nicht in Anspruch genommenen Leistungen, einschließlich der von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge, erlangt.

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist BAL verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat BAL den Kunden davon zu unterrichten.

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für BAL deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die für BAL im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von BAL besteht jedoch nur, wenn BAL die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, sofern er nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht und insoweit verrechnet werden kann.

10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BAL als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann BAL für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist BAL verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Alle übrigen Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

11. HAFTUNG VON BAL
BAL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen

11.1 Wird im Rahmen einer Leistung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt BAL insoweit lediglich eine Fremdleistung. BAL haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in einem solchen Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Insbesondere ist BAL nicht für Verspätungen im Linienverkehr und dadurch etwa verpasste Anschlussbeförderungen verantwortlich, es sei denn, es liegt ein Planungsfehler seitens BAL vor.

Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur Vermittlung von Linienflügen.

12. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. BAL kann die Abhilfe verweigern wenn dies einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. BAL kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich bleibende Ersatzleistung erbracht wird.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises Verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. (siehe Punkt 16).

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BAL innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BAL verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet BAL den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

d) Schadensersatz
Sofern BAL einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadensersatz von BAL verlangen.

13. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von BAL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit BAL für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.1 Das Postversandrisiko erfolgt zu Lasten des Kunden. S. Abs. 18. Versand der Reiseunterlagen.

13.2 Ein Schadensersatzanspruch gegen BAL ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13.3 Soweit BAL nicht als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a Abs. 1 BGB tätig wird, sondern lediglich Leistungen eines anderes Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vermittelt, haftet ausschließlich dieser für etwaige Mängel der vermittelten Leistung. BAL selbst kann in einem solchen Fall nur für eine fehlerhafte Beratung oder für fehlerhafte Information in Anspruch genommen werden.

14. PASS, VISA, GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Sofern es BAL möglich ist, wird der Kunde über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informiert. BAL haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende BAL mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BAL die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BAL bedingt sind. BAL steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften, die BAL bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von dem Reisenden nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann BAL den Reisenden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

15. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber BAL geltend zu machen. Dies sollte aus Beweisgründen und in eigenem Interesse schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des §651 g Abs.2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem BAL die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre noch Beendigung der Reise.

16. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich BAL oder der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. BAL oder die örtliche Reiseleitung werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

17. REISERÜCKTRITTSKOSTEN-VERSICHERUNG
BAL empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-rücktrittskosten- sowie einer Rücktransportkosten- Versicherung. Diese müssen spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden. Bei kurzfristigen Reisen muss der Abschluss am Tag der Buchung erfolgen.

18. VERSAND DER REISEUNTERLAGEN
Der Versand der Reisedokumente erfolgt per Postbrief. Reisepässe werden per Einschreiben versendet. Auf Wunsch und gegen Berechnung werden die Reisedokumente per Kurierdienst oder mit entsprechender Versicherung verschickt. Auf dem Postweg verlorene, nicht kostenlos widerbeschaffbare Dokumente, (z.B. Flugtickets) können nur gegen erneute Berechnung wiederholt ausgestellt werden. Es wird empfohlen, sofern möglich, die Reiseunterlagen persönlich abzuholen. Bitte beachten Sie hierzu auch Abs. 13.1

19. GERICHTSSTAND
Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so wie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von BAL um einen Vollkaufmann handelt, wird als Gerichtsstand Karlsruhe vereinbart.

20. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Abwicklung seiner Reise BAL zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

21. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den rechtlichen Bestand der übrigen Geschäftsbedingungen und des Reisevertrages selbst.

VERANSTALTER / REISEVERMITTLER:
BAL-Tours GmbH
Im Gewerbegebiet 20
D-76359 Marxzell

Internet: www.bal-tours.de
E-Mail: info@bal-tours.de

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Fax: 07248 / 93 20 95